Hallo Leute. Ersteinmal ein großes "Hallo" an Euch
erste Poster des Boards im Bereich "Business". Freut mich, daß
Ihr Euch die Mühe macht, andere Musiker (und Interessierte) an
Eurem Wissen mit teilhaben zu lassen oder Anregungen zu
geben.
Nun
möchte ich Eure Postings zum Anlaß nehmen, das eine oder
andere Wissenswerte beizusteuern oder zu
ergänzen.
Zum Thema GVL
Zuerst möchte ich auf
den Beitrag von Sambolero eingehen, der ja dieses Thema
eröffnet hat. boom ist da ja kurz schon drauf eingegangen ich
werde aber mal versuchen das Thema allgemein
auseinanderzupflücken
Die GVL (Gesellschaft zur
Verwertung von Leistungsschutzrechten) ist genau wie die GEMA
ein Inkassounternehmen nimmt aber die Leistungsschutzrechte
der ausübenden Künstler wahr (GEMA ist zuständig für die
Urhebertantiemen der Komponisten/Autoren, ist aber Thema eines
anderen Topics
.gif)
.
Damit
also auch der Musiker der nicht komponiert oder Text verfaßt
hat, gerechterweise auch zu einer Bezahlung kommt, muß er
Mitglied bei der GVL werden.
Ab jetzt wird es ein bissel
kompliziert... Man muß zunächst drei Auswertungsstufen
unterscheiden:
Unter der sog. Erstauswertung versteht
man die Aufnahme oder Livedarbietung von Stücken. Auch
Mitwirkung an einem Videoproduktion oder einem Film fallen
unter diese Stufe.
Für diesen Bereich ist die GEMA
zuständig und spricht nur die Urheber an. Hier steht dem
Musiker "absolute Rechte" zu, meint, er kann selbst
entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Platten
produziert werden, welche Auftritte er macht und welche
Honorare er dafür bekommt (handeln ist hart

)
Die Zweitauswertung setzt
die Erstauwertung voraus und bedeutet die Nutzung einer
CD-Aufnahme, also Sendung, öffentliche Wiedergabe oder private
Überspielung von Funk- und Fernsehsendungen. Der einzelne
Musiker hat hier kein Mitspracherrecht mehr.
Mit
Drittauswertung ist die private Vervielfältigung gemeint, z.B.
wenn jemand einen Song aus dem Radio auf Tape
aufnimmt.
Da die ausübenden Künstler keine Möglichkeit
der Genehmigung oder Untersagung für die Zweit- und
Drittauswertung hat, sieht das Urheberrecht für den
Interpreten (und auch den Plattenfirmen) einen Anspruch auf
Vergütung vor: Den GVL-Tantiemen.
Die GVL zieht für die
verschiedenen Auswertungsstufen Gebühren ein, die sie dann
wieder an Künstler und Plattenfirmen ausschüttet.
Diese
Gebühren beziehen sie in erster Linie von den Radiosendern,
die Songs in ihren Playlists spielen. Für die öffentlich
rechtlichen Sender gilt hier ein pauschaler Betrag,
ausgerichtet nach den zugelassenen Empfangsgeräten. Für die
privaten Sender gilt ein prozentualer Anteil an den
Werbeeinnahmen. Die Radioredakteure vermerken in ihren
Playlists die Label-Code-Nummern (die von der GVL an die
Plattenfirmen vergeben wird) der gesendeten Platte, womit die
GVL die Sendeminuten der einzelnen Labels ermittelt und sie
dementsprechend honoriert.
Die Ausschüttung wird zwischen
Plattenfirma und Künstler zu je 50% geteilt. Die Gelder, die
an die Musiker gehen, richten sich in der Regel nach den
Tantiemen der Erstauswertung, also was sie vorher an Gagen
oder Honoraren ausgezahlt bekommen haben. Zu diesem Zweck
reichen die Künstler einmal im Jahr ihre gesamten Gagen- und
Honorar-Quittungen bei der GVL ein, die dann daraufhin die
Tantiemen errechnet und auszahlt.
In diesem Sinne immer
fleißig die Quittungen sammeln!!
Zu dem Thema
GEMA-Tantiemen von Typecell möchte ich noch ergänzen, daß es
von der GEMA nur für die Komponisten und Texter Geld gibt,
wenn ein Titel im Radio oder Fernsehen übertragen worden ist.
Diese Tantiemen werden immer erst am Jahresende mit dem Verlag
der Künstler abgerechnet, der dann das Geld (nach Abzug seiner
Anteile!!) an sie weiterleitet.
Ansonsten kann man bei
regelmäßigen Konzertauftritten GEMA-Tantiemen einkassieren,
wenn man (aber nat nur bei selbstkomponierten und -getexteten
Songs) das sog. "GEMA-Aufführungsrecht" in Anspruch nehmen.
Dafür muß man seine Songs bei der GEMA registrieren lassen und
nach jedem Gig einen "Musikfolgebogen" ausfüllen. Darauf nennt
man die Songs die gespielt wurden und deren Urheber. Am Besten
man läßt sich diesen Bogen dann noch vom Veranstalter
unterzeichnen und dann ab damit zur GEMA... Wichtig noch,
sollte es von den Songs eine Tonträger-Veröffentlichung geben,
unbedingt der GEMA mit anmelden, dann gibt es doppelte
Punkte!!!
Hoffe ich konnte einiges zu den angerissenen
Themen beitragen und wünschen noch viel Spaß....
Gruß
Martin