Hi@all...
Endlich Wochenende und somit Zeit Deine Anfrage beantworten (Diese drehte sich damals im Board um die Frage, wie man denn seinen Song schützen lassen könnte. Annm. Martin).
Um es hier mal gleich auf den Punkt zu
bringen, möchte ich einen Freund (greets

) zitieren, mit dem ich über
Dein posting gesprochen habe: "... *lol*, gaa nich..." war
seine spontane Aussage und damit hat er verdammt
Recht.
Aus diesem Grund ist Deine Frage auch eine gute
Frage, denn einerseits ist sie natürlich gut zu beantworten,
andererseits könnte man sich das alles aber auch sparen, aber
dazu später mehr.
Jetzt möchte ich aber erst einmal die
vielen verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, damit man
wenigstens mit einem guten Gewissen einschlafen kann, wenn man
seine Produktion durch die Weltgeschichte bläst.
Vorweg aber noch n bißchen juristisches Material, wir
sind ja im Forum Rechtsgrundlagen, gell

Im Urhebergesetz
heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines
erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der
bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet
ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes
angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als
Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt
ist."
Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel
geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein
deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu
kümmern.
Hierzu gibt es verschiedene
Möglichkeiten:
- Du hast es schon angerissen, die
billigste und schnellste Methode ist ganz klar das
Einschreiben an sich selbst. Das Material (Demo, Manuskripte,
Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und
Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (was das
hier soll, mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk
entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was
sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten, Aufkleber mit
dem Copyright-Zeichen über den Klebeverschluss (Siegelersatz)
und per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst
adressiert der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten
Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des
Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen
und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu
diesem Zeitpunkt schon gibt (aber auch nur das).
Den
(natürlich verschlossen

) versiegelten Umschlag mit
dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke
einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.
Noch
effektiver ist es dasselbe mit Personen Deines Vertrauens
durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn
doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei
einer Verhandlung.
- Die zweite, auch gar nicht so
kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine
sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige
versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor
Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine
Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig
angekündigt).
Titelschutzanzeigen kann man in
branchenüblichen Zeitschriften schalten, welche genau, kann
ich Dir nicht sagen weil nie gemacht. (Sollte jemand einen
Tipp haben, bitte hier posten!!)
Allerdings ist dies sicher
mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die
neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage,
auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am besten,
Billigsten und Einfachsten ist es aber sicher, die
Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen.
Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene
Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz
reservieren??
Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so
lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen
können/müssen geschützt sein...)
Unter Hinweis auf
§ 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Boomshop.net
BOOMSHOP-Musikproduktion
BOOMSHOP-Management
BOOMBOARD
www.boomshop.net
in
allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen,
Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften,
Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen,
Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke,
Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige
vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und
Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und
Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.
Boomshop.net
M. Schmidt und M.
Röbenack
Gliesmaroderstraße 9
38106 Braunschweig
1.Januar 2001
-eine weiter,
weitverbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine
Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA
anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn
der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er
von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst
sieht das allerdings anders. Werke können bei der GEMA nur
angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz
davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her
(Plattenfirma, VÖ-Datum, Verlag, Verlags-Nr. usw.), sonst ist
keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine
Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen.
Also ein Teufelskreis.
Außerdem ist die GEMA ein
Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf
die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in
der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im
Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern
stellen...
Allerdings kann die GEMA nach §5 III des
Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine
gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil)
vorliegt.
-die letzte Möglichkeit der Sicherung von
Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem
Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder
Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und
weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert
und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem
Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu sein (wie
gesagt, mehr aber auch nicht).
Diese Art der
Beweissicherung ist nach eigener Erfahrung recht
problematisch, ich konnte fast ums verrecken keinen Notar in
der Region bei uns finden, der diese Aufgabe übernehmen
wollte. Hintergrund: Früher haben die Amtsgerichte diesen
"Hinterlegungs-Verwaltungsakt" durchgeführt. Da man für diese
"leichte" Dienstleistung natürlich Geld verlangen kann, haben
sich die Herren Notare zusammengesetzt und beantragt, diese
Aufgabe zu übernehmen. Hin und her, die Gerichte (mit ihren
großen Kellern

) haben
den Notaren diese Aufgabe überlassen und diese haben schnell
gemerkt, dass sie ja gar nicht so große Keller oder Tresore
haben, wie dann Anfragen kamen. Immerhin wird das Material
teilweise über Jahrzehnte eingelagert und nimmt Platz
weg.
Dazu kommt das man für diesen relativ kleinen
Verwahrungsaufwand keine Tausende von Mark berechnen kann und
somit rechnete sich das auf einmal nicht mehr.
Laut Gesetz
aber haben die Notare nun eine Verwahrungspflicht und müssen
diese auch praktizieren.
Wie oft aber habe ich
gehört:"..kenne ich gar nicht, machen wir nicht, habe ich
keine Erfahrung/rechtliche Grundlage...usw, usw.) Trotzdem:
Nicht aufgeben und nerven.
Nach meinem letzten Info-Stand
kostet ein solcher Verwaltungsakt keine 100,- pro
Aktion.
OK, soviel erst mal zu den Möglichkeiten,
sein Werk zu schützen...
Ich möchte aber noch einmal auf
die erste Äußerung meines Freundes zurückkommen, der dies
alles als Quatsch betrachtet...
Wie ich schon sagte,
der Mann hat leider, leider Recht.
Bei allen vorgestellten
Praktiken ist doch immer nur der Beweis erbracht, zu einem
bestimmten Zeitpunkt in Besitz des Werkes gewesen, nicht aber
der Urheber zu sein!!! Theoretisch hätte man den Titel ja
selbst geklaut haben können, um dann schnell damit zu Notar zu
rennen. Nee, nee. Im Ernstfall sieht das dann schon ganz
anders aus.
Apropos Ernstfall... Ich möchte auch nur
einen „kleinen“ Mucker sehen, der im Falle einer Klage gegen
z.B. einer Plattenfirma nicht klein beigibt. Man überlege: Ist
ein Werk von einem Musiker geklaut worden und ein Label hat da
schon Promo, Pressung, Videodreh usw. investiert, fahren die
natürlich alle Anwaltsspezialisten im Urheberrecht auf. Der
„kleine“ Mucker muss im Gegensatz dazu erst mal
Gerichtskostenbeihilfe-Formulare ausfüllen um einen
Pflichtverteidiger, der sein Magister in der privaten Fernuni
erworben hat, zu bekommen
Dazu kommt, dass die Anwälte der
Gegenpartei den Streitwert oft künstlich in die Höhe treiben.
Denn so`n Song von dem Künstler „Chartbreaker Muckeklau“,
schon ewig erfolgreich im Geschäft und milliardenschwer, ist
natürlich eh schon Gold wert und damit beläuft sich der
Streitwert dann schon mal in den Hunderttausender-Bereich.
Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten werden prozentual nach
dem Streitwert berechnet und im Falle eines verlorenen
Rechtsstreits wünsche ich dann noch eine angenehme Nachtruhe

Trotzdem. Nach
meiner Meinung sollte man alles Mögliche tun, um einen solchen
Fall zu verhindern. Und wenn es auch nur darum geht, mit gutem
Gewissen seine Kunst möglichen Partner vorzustellen ohne vom
Gedanken aufgefressen zu werden jetzt Mist gebaut zu
haben.
Deshalb empfehle ich einen Misch aus allen
Vorschlägen. Schick Dein Demo an Dich und Deine Freunde,
schalte eine Titelschutzanzeige, versuch einen kooperativen
und preiswerten Notar zu finden und melde Deine Werke so
schnell es geht bei der GEMA an. Dann ist schon mal einiges
auf der sicheren Seite.
Am sichersten und
erstrebenswertesten ist es natürlich, das Werk so schnell wie
möglich auf den Markt zu bringen und seinen eigenen Namen mit
diesem Werk in Verbindung zu bringen. Hierfür reicht auch
schon eine kleine Auflage in Eigenproduktion. Macht nebenher
auch n gutes Bild bei Auftritten, wo man die CD mit drei bis
vier Stücken dann zu Promozwecken verkaufen kann...
Zum
Schluss sei aber noch gesagt, dass die Hysterie und die
Horrorgeschichten aus dem Biz oft auch nur an den Haaren
herbeigezogen sind. Sicher gab und gibt es hier und da den
einen oder anderen Fall in diesem Bereich, aber nicht alle
sind schwarze Schafe.
Man überlege sich die Flut von Demos,
die tagtäglich bei den Plattenfirmen, Verlagen, Studios usw
aufschlagen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
dass da einer die Zeit und den Nerv hat, einen Song für seinen
bekannten Akt zu klauen.
Kleinere Läden können es sich gar
nicht leisten ein so hohes Risiko einzugehen, wie gesagt liegt
der Streitwert oft sehr hoch und diese Unternehmen wären im
Falle einer Niederlage schlicht und ergreifend
pleite.
Deshalb.... bleib weiterhin locker,
konzentriere Dich lieber mehr auf originelle, neue und
individuelle Musik/Produktionen, auf dass sie von vorneherein
einen hohen Wiedererkennungswert besitzt und sichert Euch ein
wenig ab. Denn ich bin mir ziemlich sicher: Jeder kriegt, was
er verdient. Wenn auch nicht Heute, dann eben Morgen

Alles klar, ich
hoffe Dir mit meinem Workshop weitergeholfen zu haben und
wünsche Euch allen da draußen weiterhin viel Spaß.
Gruß Martin
Ach ja, ich vergaß...
Wenn Du die Übersicht
darüber verlierst, wer wem wann welches Demo oder Material von
Dir (Euch) in die Hand gedrückt bekommen hat und vor allem was
dann damit geschieht, empfehle ich Demos an Freunde, Familie,
Bekannte, Veranstalter oder sonstige möglichen Partner nur als
Tape weiterzugeben!!!
Um Deinen Song anderen Leuten
vorzustellen ist es in jedem Fall sicherer ihnen ein Tape zu
überlassen, damit ist wenigsten gewährleiste, daß der Song in
rel. schlechter Qualität kaum kopierbar ist. Man müßte sich
dann schon dransetzen und alles neu einspielen. Anders als von
CD... Da können die Daten locker weiterbearbeitet werden ohne
einen Qualitätsverlußt zu beklagen.
Außerdem sind Tapes
auch noch suuuperbillig und es gibt sie in jeder möglichen
Länge, also auch passend für nur einen oder zwei
Songs...
Solltest Du allerdings mit dem Gedanken
spielen, Dein Material einer Plattenfirma vorzustellen, dann
empfiehlt sich natürlich eine CD. Die A&Rs haben i.d.R.
kaum Zeit, Nerv oder Motivation sich zum nächsten Song
vorzuspulen. Da fliegt das Tape schneller in den "Bearbeitet-
und Absagekasten" als Du es neu eintüten kannst
Alles klar? Denn mal
noch viel Spaß weiterhin und
viele
Grüße....Martin